Anerkennung von Online-Fernlehrgängen / ZfU

SaskiaK
SaskiaK Beiträge: 5 researcher rank

Hallo zusammen,

seit längerem möchte ich gern einen Kurs bei Udemy einstellen, habe mich bisher aber nie getraut.

Nun geistert plötzlich der Begriff ZfU durch die sozialen Medien und es heißt, Online-Fernlehrgänge müssen dort anerkannt sein.

Kann mir jemand erklären, was es damit auf sich hat und ob dies auch für Kurse, die man hier veröffentlicht, relevant ist?

Vielen Dank und herzliche Grüße,

Saskia

Kommentare

  • MarinaT
    MarinaT Beiträge: 1,949 Udemy rank

    Hi @SaskiaK
    ,

    herzlich willkommen in der Community. Schön, dass du da bist!

    Grundsätzlich ist es so, dass es sich bei Udemy nicht um eine akkreditierte oder staatlich anerkannte Institution handelt.

    Wir bieten Kurse an, die auf die verschiedensten Fähigkeiten basieren (von Programmieren bis hin zum Zeichnen). Diese werden von Experten aus der Praxis unterrichtet, für Kursteilnehmer, die lernen möchten, was sie wollen, wann immer sie wollen.

    Unsere Udemy Zertifikate können ausgedruckt oder auf Websites wie LinkedIn oder Facebook geteilt werden, um den Abschluss des Kurses anzuzeigen. Es handelt sich aber auch in diesem Fall nicht um staatlich anerkannte Zertifikate.

    Solltest du weitere Fragen haben, dann bin ich gerne für dich da. Wir hoffen, dich bald als Dozent auf Udemy begrüßen zu dürfen!

    Viele Grüße

    Marina

    _________________________________

  • SaskiaK
    SaskiaK Beiträge: 5 researcher rank

    Hallo Marina,

    vielen lieben Dank für deine Rückmeldung, du hast mir sehr weitergeholfen.

    Liebe Grüße,

    Saskia

  • MarinaT
    MarinaT Beiträge: 1,949 Udemy rank

    Hallo @SaskiaK
    ,

    das freut mich zu hören .

    Solltest du noch weitere Fragen zum Unterrichten auf Udemy haben, zögere nicht, einen Post zu eröffnen.

    Wir sind jederzeit gerne für dich da.

    Ich wünsche dir noch ein schönes Wochenende!

  • rene-buhling
    rene-buhling Beiträge: 200 specialist rank

    Hallo,

    sorry, wenn ich da nochmal reingrätsche, aber ich denke so einfach ist das nicht und dieses neue (eigentlich alte) Problem beschäftigt mich derzeit sehr.

    > Grundsätzlich ist es so, dass es sich bei Udemy nicht um eine akkreditierte oder staatlich anerkannte Institution handelt

    Das ist nach meinem juristischen Laien-Verständnis nicht relevant, sondern es geht scheinbar um die Frage, ob Udemy bzw. die Dozenten zertifiziert sein müssten oder nicht.

    Grundlage ist das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht, insbesondere § 12 Zulassung von Fernlehrgängen. Hier heißt es "Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung. [...]", d.h. in dem Moment in dem ich einen Kurs anbiete, agiere ich gesetzeswidrig, wenn ich dafür keine Zulassung habe. Das Gesetz is uralt und leider nicht auf die heutigen Gegebenheiten mit Online-Teaching usw. angepasst, wird aber dennoch angewandt, wie das Urteil zeigt, das das ganze Drama gerade ins Rollen gebracht hat.

    Ein großes Problem ist die, m.E. etwas merkwürdige, Definition der Fernlehrgänge, die auf nahezu jedes kostenpflichtige E-Learning-Angebot zutrifft.

    Kriterien sind scheinbar grob zusammengefasst:

    • es muss kostenpflichtig sein
    • es muss mehr als 50% asynchron sein, d.h. kein Live-Coaching, sondern z.B. Videoaufzeichnungen.
    • es muss eine Betreuung geben. Ein Knackpunkt hier: z.B. bereits ein Diskussionsforum wird schon als Betreuung interpretiert.

    Wie ihr seht, trifft all das z.B. auch auf einen Udemy-Kurs zu.

    Der Fall, über den das Gericht entschied, ist scheinbar ein hochpreisiges Coaching gewesen, was mit den Udemy-Preisen nicht zu vergleichen ist. Dennoch wirft es Fragen auf, wieweit Udemy bzw. wir als Dozenten via Udemy uns im illegalen Bereich bewegen, da das Gesetz scheinbar dennoch zutrifft. Die Risiken umfassen die Rückforderung der Kursgebühren, bis zu drei Jahre in die Vergangenheit, sowie die Möglichkeiten von Abmahnung der Dozenten etc.

    Hier heißt es z.B.: "Personen, welche Fernlehrgänge ohne Zulassung durch die zuständige Aufsichtsbehörde anbieten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, welche nach § 21 FernUSG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden können. Zudem sind bereits geschlossene Verträge über Fernunterricht gemäß § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Vereinbarte Vergütungen können nicht eingefordert werden und müssen gegebenenfalls zurückgewährt werden."

    Insgesamt scheint es im Aufeinandertreffen von alten Gesetzen und moderner Lebenswirklichkeit gar nicht so einfach zu beurteilen, aber es bleibt ein mulmiges Gefühl. Ich kann nur hoffen, dass ich entweder mit meiner Interpretation, die mittlerweile auf zahlreichen Artikeln beruht, falsch liege, oder dass demnächst eine Rechtssprechung kommt, die das Ganze klar stellt. Gewisse andere eLearning-Plattformen sind mittlerweile schon dazu übergegangen, Kurse überhaupt nur noch nach Vorlage einer Zulassung freizugeben...

    LG

    René

  • Hallo René,

    du hast leider recht. Leider wird das geltende deutsche Recht von den großen amerikanischen Plattformen wie Udemy einfach ignoriert. Man ist der Meinung, dass man sich da nicht dranhalten muss, weil man ein ausländischer Anbieter ist. Facebook und Amazon hatten das bei der DSGVO ja auch probiert. Das ist sie teuer zu stehen gekommen. Amazon hat ein Bußgeld von 746 Mio. Dollar bekommen.

    Was die Onlinekurse und Udemy betrifft, so kann sich Udemy nicht darauf zurückziehen, dass es ein ausländischer Anbieter ist. Jeder der Kurse in Deutschland anbietet muss sich an deutsches Recht halten. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land der Sitz des Unternehmens ist.

    Es sind nur reine Selbstlernkurse erlaubt, bei denen man keine Fragen stellen kann. Sobald es die Möglichkeit gibt, dass man Fragen stellen kann, dann muss der Kurs von der ZFU zertifiziert werden. Genauso ist es, wenn Zertifikate dafür vergeben werden, dass man den Kurs durchgearbeitet hat. Auch sowas muss bei der ZFU zertifiziert werden. Das war schon immer so. Da hat sich bisher nur niemand dran gehalten und es ist auch nichts passiert. Diese Zeiten sind nun vorbei. Es gab bereits, wie du auch schreibst, mehrere Gerichtsurteile dazu.

    Ich habe daher auf meiner eigenen Kursplattform jegliche Foren und Möglichkeiten zum Fragenstellen deaktiviert. Bei Udemy ist das leider nicht möglich. Daher biete ich auch schon einen Teil meiner Kurse nicht mehr auf Udemy an.

    Das Problem, was ich hier sehe, ist dass jeder Kursanbieter, der sich an Recht und Gesetz hält, hier massive Wettbewerbsnachteile haben wird, weil er keine Möglichkeiten zum Fragenstellen anbieten kann, es sei denn er lässt seinen Kurs für einen Haufen Geld zertifizieren. Da wird es nicht lange dauern, bis der erste Udemy bei der ZFU abmahnt. Dann muss die ZFU tätig werden und Udemy muss nachweisen, dass alle Kurse zertifiziert sind. Da das nicht der Fall ist, werden die Kurse alle offline gehen und Udemy wird seine Leistung in Deutschland so nicht mehr anbieten können.

    Udemy sollte jetzt in Deutschland schon aus eigenem Interesse tätig werden. Es muss entweder die Kursersteller auffordern ihre Kurse zertifizieren zu lassen, was mehrere 100 € bis 1.000 € pro Kurs kostet oder auf der Plattform in Deutschland alle Funktionen abschalten, die gegen das Fernunterrichtsgesetz ohne Zertifizierung verstoßen, wie z. B. die Möglichkeit zum Fragenstellen, Zertifikate usw.

    Als Kursersteller wirst du kein Geld zurückzahlen müssen, da du nicht Vertragspartner der Kunden bist. Auf der Rechnung, die die Kunden bekommen steht Udemy und nicht dein Name. Falls also jemand das Geld für den Kurs zurückhaben möchte, muss Udemy zahlen. Aus diesem Grund achtet jetzt auch der Reseller Digistore24 darauf, dass seine „Kunden“ die Kursersteller, sich an das Fernunterrichtsgesetzt halten, da Digistore24 sonst das Geld zurückzahlen muss. So wie das auch bei den Gerichtsurteilen der Fall war. Hier musste der Reseller zahlen und nicht der Kursersteller.

    Wenn bekannt wird, dass man sein Geld zurückbekommen kann und das auch noch 3 Jahre später, dann wird das zu einer Welle von Rückforderungen der Kunden führen. Ich weiß nicht, ob Udemy so viel Geld hat. Also sollte Udemy schon aus Eigeninteresse möglichst schnell handeln und sich rechtlich beraten lassen.

    Du, lieber René, brauchst dir aber keine Sorgen zu machen, dass die Kunden von dir Geld zurückhaben möchten, weil du kein Vertragspartner bist, sondern Udemy. Auch wirst du aus diesem Grund kein Bußgeld bezahlen müssen. Udemy verkauft die Kurse, also bezahlt Udemy auch das Bußgeld. Das kann teuer werden.

    Viele Grüße

    Christian

  • MarinaT
    MarinaT Beiträge: 1,949 Udemy rank

    Hallo @rene-buhling
    ,

    Vielen Dank für deinen Post und das Teilen weiterer Informationen, inkl. der jüngsten Gerichtsurteile aus dem Jahr 2023. Diese habe ich an unser internes Team zur Ansicht weitergeleitet.

    Grundsätzlich ist es so, dass Udemy eine US-basierte Technologie-Plattform ist, die es jedem überall erlaubt, Bildungskurse zu erstellen und zu teilen.

    Wir sind Host für mehr als 50.000 Kurse auf unserem Online-Lernen-Marktplatz.

    Unser Marktplatz-Modell bedeutet, dass wir Kurse weder nach rechtlichen Problemen überprüfen noch bearbeiten. Das heißt, wir sind nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit von Kursinhalten zu bestimmen.

    Leider ist es uns derzeit nicht möglich, bestimmte Features, wie zum Beispiel den Q&A Bereich, oder Abschlussbescheinigungen abzustellen. Dozenten steht es jedoch frei, den Q&A-Bereich nicht zu nutzen. Direktnachrichten können weiterhin deaktiviert werden. Eine weitere Möglichkeit ist es, kostenlose Kurse anzubieten.

    Solltest du weitere Fragen haben, dann empfehlen wir dir, dich am besten mit einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen.

    Viele Grüße

    Marina

  • SaskiaK
    SaskiaK Beiträge: 5 researcher rank

    Danke an alle, die sich hier noch einmal geäußert haben.

    Ich habe selbst auch noch einmal nachgelesen und komme auch zu dem Schluss, dass es hier zu einem Problem kommen kann.

    Ich wäre dankbar, wenn wir da von Udemy mehr Informationen erhalten würden.

  • SaskiaK
    SaskiaK Beiträge: 5 researcher rank

    Kann hier vielleicht jemand sicher definieren, welche Kurse NICHT von der ZFU zugelassen werden müssen?

    Und wann dies für einen Udemy-Kurs der Fall wäre?

    Bisher beschränkt sich mein Kenntnisstand weiterhin darauf, dass eine Zulassung erfolgen MUSS, wenn

    - Fernunterricht vorliegt (unter 50% Präsenz bzw. "synchrone Kommunikation")

    - Angebot erfolgt gegen Entgelt

    - Es findet eine Lernerfolgskontrolle statt (Multiple Choice/"automatisch ausgewertet digitale Aufgabenfirmate" sind keine Lernerfolgskontrolle lt. ZFU)

    Quelle: https://www.zfu.de/faq.html#fuenf

    LG

  • Das Problem hier ist die Lernerfolgskontrolle. Die liegt hier vor, weil die Teilnehmer die Möglichkeit haben Fragen zu stellen. Somit sind alle Kurse genehmigungspflichtig.

    Genauso steht es auch bei der ZFU "Daher ist das Merkmal „individuelle Lernerfolgskontrolle“ auch erfüllt, wenn Teilnehmer*innen die Möglichkeit eröffnet wird, inhaltliche Fragen zu stellen."

    Du kannst deinen Udemykurs also nicht so einstellen, dass er nicht genehmigungspflichtig wäre.

    Viele Grüße

  • SaskiaK
    SaskiaK Beiträge: 5 researcher rank

    Das sehe ich wie du, Christian, deshalb wollte ich das hier gern noch einmal endgültig klargestellt haben.

    Denn ich möchte ungern meinen Kurs hier einstellen, wenn das Ganze nicht geklärt ist.

    Auch, wenn Udemy der Ansprechpartner für die ZFU ist, habe ich als Kursersteller ja gewusst, dass die Sache nicht rund ist, oder?

  • Drei Kriterien müssen erfüllt sein, um ZFU-genehmigungspflichtig zu werden:

    1. Fähigkeiten und Kompetenzen werden vermittelt (übrigens egal, ob kostenpflichtig oder nicht, bitte genau das FernUSG lesen, Ziff. 2 schließt auch kostenlose Kurse ein!),
    2. überwiegend = mehr als 50 Prozent asynchrones Unterrichten (also das Video-Abspulen, wie bei Udemy bevorzugt, seltsamerweise, vieles lernt man besser mit Texten und entsprechenden Aufgaben, aber nun...),
    3. individuelle Lernfortschrittsüberwachung.

    Bei Udemy ist 1. erfüllt, auch bei kostenlosen Kursen also.
    Zu 2.: Da bei Udemy als Veranstalter / Vertragspartner der Kunden ihnen keine synchrone Kommunikation (Live-Unterrichten) anbieten kann, überwiegt immer die asynchrone Kommunikation = erfüllt. Live-Meetings könnten wir Dozenten freiwillig draufpacken, aber da es nicht Vertragsgegenstand ist, wäre das irrelevant, es ändert nichts am Sachverhalt der Verträge von Udemy.
    Zu 3.: die individuelle Lernfortschrittsüberwachung ist ebenfalls systemimmanent gegeben (uns wird ja auch angezeigt, welcher Teilnehmer wieviel Prozent abgearbeitet hat und wann zuletzt) und sie ist nicht abschaltbar, also sind damit alle drei "Tatbestände" für die strafbewehrte Genehmigungspflicht erfüllt. Das mögliche Fragenstellenkönnen ist eher unwesentlich; der Lernfortschritt wird bei Udemy quantitativ gemessen und wiedergegeben. Man muss daher die Fragemöglichkeit nicht abschalten.

    Es bleibt also momentan illegal, leider.

    ZFU-Genehmigungen sind teuer, sie müssen alle drei Jahre verlängert werden, und gelten immer nur pro Einzelkurs. Es ist kaum vorstellbar, dass Udemy mit der ZFU eine Pauschale aushandeln könnte – dann kommen alle anderen auch damit an. Und ja, es kann passieren, dass die ZFU die Angebote von Udemy in Deutschland als genehmigungspflichtig erklärt, womit automatisch unser aller Geschäftsmodell zu Ende wäre.

    Es gibt in anderen EU-Ländern ähnliche Regelungen zum Online-Lehren. Udemy täte gut daran, pro-aktiv sehr schnell mit der EU und für Deutschland mit der ZFU ins Gespräch zu gehen!

    Herzlich - Martin

  • rene-buhling
    rene-buhling Beiträge: 200 specialist rank

    Stimmt, der FernUSG-Text schließt auch kostenpflichtige Angebote grundsätzlich mit ein.

    Folgende Beobachtung möchte ich hierzu noch mit euch teilen: Geht man auf https://zfu.de/veranstaltende/zulassung kann man ganz unten eine Fragefolge zur "natürlich völlig unverbindlichen" Selbsteinschätzung zur Zulassungserfordernis durchlaufen.

    Die erste Frage lautet "Entstehen dem Teilnehmenden Kosten?". Antwortet man hier Nein, lautet das Ergebnis sofort und immer "Ihr Angebot benötigt keine Zulassung/Registrierung."

    Das suggeriert mir, dass die Kosten pragmatisch als Entscheidungskriterium Anwendung finden. Andernfalls wären auch sämtliche Youtube-Tutorials und vieles mehr betroffen.

    Viele Grüße,
    René

  • Dieser neue Fragebogen der ZFU wirft allerdings mehr Fragen auf als er beantworten kann... Das Gesetz nennt zwei knallharte Kriterien, und es besagt zudem, dass auch kostenlose Angebote betroffen sein "können". Genauso windig wie die nach den Kosten ist die Frage, ob man einen Vertrag schließt oder nicht (also nur verkauft, was aber auch schon ein Kaufvertrag ist...).

    Also: mehr als 50% asynchrone Kommunikation UND Lernfortschrittsüberwachung sind die beiden Schalter laut Gesetz, sonst nichts.

    Ich habe daher eine Initiative gestartet, die Leuten Wege eröffnet, die selber sowohl Selbstlernkurse anbieten als auch Coaching (Beratung, Begleitung...) erstellen und anbieten und verkaufen wollen: https://kurse-selber-machen.de/

    Webinar-Premiere: heute Herzlich - Martin