am 02-12-2019 11:48 PM
Gehe zu LösungHallo, liebe Udemy-Instructors!
Kann mir jemand sagen, als was man sich als Udemy-instructor beim Finanzamt anmelden kann?
Ich bin Freiberuflerin in meinem Hauptjob, aber meine Tutorials sind (vermute ich doch) eine andere Tätigkeit. Die müsste ich ab diesem Jahr also mal melden, vermutlich auch freiberuflich, aber was gebe ich da an? Videoproduzent? Oder kommt es auf den Inhalt meiner Videos an? Da ich ja nicht tatsächlich physisch unterrichte, sondern schreibe, aufnehme, schneide etc. würde ich das nicht unter Unterricht verbuchen.
Wie habt ihr das gemacht bzw. was hat das Finanzamt akzeptiert?
Ich freue mich über Antworten!
Viele liebe Grüße, Esther
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02-13-2019 02:45 PM - bearbeitet 02-13-2019 02:46 PM
Gehe zu LösungHallo Esther,
ich hatte vorher schon mit meiner Website ein Gewerbe angemeldet („Online-Magazin“) und die Kurse sind ein weiterer Inhalt, der Einnahmen erzeugt. Ich sehe die Udemy-Kurse genauso wie meine E-Books nicht als Unterricht an, sondern als Produkt, das man erwirbt.
Bei dir ist die Lage aber natürlich ein bisschen anders, denn du unterrichtest ja auch persönlich, wie ich gesehen habe. Insofern bist du doch sowieso schon Lehrerin/Dozentin? Fallen die Onlinekurse da nicht für dich in dieselbe Kategorie?
Ich muss zugeben, dass mir Steuerfragen sehr schnell Kopfschmerzen machen und ich deshalb sehr gerne einen Steuerberater bezahle 🙂 Vielleicht würde sich so ein Beratungsgespräch in deinem Fall ja auch lohnen. Die blicken da jedenfalls viel besser durch oder haben die besseren Quellen, um das für dich herauszufinden.
am 02-13-2019 12:40 AM
Gehe zu LösungHi, also ich werde das demnächst anmelden und werde Online-Coach und Online-Marketing angeben. Ich bin mir fast sicher, dass das klappt 😉 Grüße TheHo
02-13-2019 02:45 PM - bearbeitet 02-13-2019 02:46 PM
Gehe zu LösungHallo Esther,
ich hatte vorher schon mit meiner Website ein Gewerbe angemeldet („Online-Magazin“) und die Kurse sind ein weiterer Inhalt, der Einnahmen erzeugt. Ich sehe die Udemy-Kurse genauso wie meine E-Books nicht als Unterricht an, sondern als Produkt, das man erwirbt.
Bei dir ist die Lage aber natürlich ein bisschen anders, denn du unterrichtest ja auch persönlich, wie ich gesehen habe. Insofern bist du doch sowieso schon Lehrerin/Dozentin? Fallen die Onlinekurse da nicht für dich in dieselbe Kategorie?
Ich muss zugeben, dass mir Steuerfragen sehr schnell Kopfschmerzen machen und ich deshalb sehr gerne einen Steuerberater bezahle 🙂 Vielleicht würde sich so ein Beratungsgespräch in deinem Fall ja auch lohnen. Die blicken da jedenfalls viel besser durch oder haben die besseren Quellen, um das für dich herauszufinden.
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