Kurs alleine erstellt oder zweite Option?

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Kurs alleine erstellt oder zweite Option?

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Hallo,

 

ich möchte meinen Kurs gerne einreichen, werde jedoch zur Verifikation aufgefordert.

Den Kurs habe ich komplett alleine erstellt. Allerdings als Angestellter des Unternehmens, dass die im Kurs gezeigte Software herstellt.

Wähle ich also die erste Option bei der Verifikation oder doch die zweite Option?

 

Danke für eine Entscheidungshilfe

 

Grüße

 

Manuel

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
rene-buhling
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Hallo Manuel, 

 

bei den Optionen zur Eigentümerschaft im Rahmen der Identitätsprüfung für Dozenten geht es meines Verständnisses nach vor allem um die Veröffentlichungsrechte des Kursmaterials. Das heißt, wenn Du den Kurs veröffentlichen darfst, ist die erste Option (ich habe ihn alleine erstellt) richtig. Das ist wahrscheinlich der Fall, wenn Du den Kurs komplett alleine erstellt hast und kein urheberrechtlich geschütztes Material verwendet hast. Zudem gehe ich mal davon aus, dass du den Segen der Herstellerfirma hast (und nicht z.B. noch geheime Inhalte im Kurs zeigst). 

 

Die zweite Option bezieht sich auf Partnerschaften bei denen Rechte an der Urheberschaft der  Videoinhalte eventuell bei einer dritten Person liegen. Beispiel: Du übersetzt den Kurs eines anderen Dozenten. In dem Fall hat der Original-Dozent den Hauptbeitrag geleistet und Du musst mit der zweiten Option bestätigen, dass der Original-Autor mit Deiner Veröffentlichung seiner (veränderten) Inhalte einverstanden ist. 

 

Viele Grüße,
René

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1 ANTWORT 1
rene-buhling
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Hallo Manuel, 

 

bei den Optionen zur Eigentümerschaft im Rahmen der Identitätsprüfung für Dozenten geht es meines Verständnisses nach vor allem um die Veröffentlichungsrechte des Kursmaterials. Das heißt, wenn Du den Kurs veröffentlichen darfst, ist die erste Option (ich habe ihn alleine erstellt) richtig. Das ist wahrscheinlich der Fall, wenn Du den Kurs komplett alleine erstellt hast und kein urheberrechtlich geschütztes Material verwendet hast. Zudem gehe ich mal davon aus, dass du den Segen der Herstellerfirma hast (und nicht z.B. noch geheime Inhalte im Kurs zeigst). 

 

Die zweite Option bezieht sich auf Partnerschaften bei denen Rechte an der Urheberschaft der  Videoinhalte eventuell bei einer dritten Person liegen. Beispiel: Du übersetzt den Kurs eines anderen Dozenten. In dem Fall hat der Original-Dozent den Hauptbeitrag geleistet und Du musst mit der zweiten Option bestätigen, dass der Original-Autor mit Deiner Veröffentlichung seiner (veränderten) Inhalte einverstanden ist. 

 

Viele Grüße,
René

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