Info zum Aktien-Privatplatzierungsprogramm von Udemy

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Info zum Aktien-Privatplatzierungsprogramm von Udemy

Bella
Community Manager
Community Manager

Hallo zusammen,

 

wir hatten euch ja kürzlich mitgeteilt, dass wir einen Zulassungsantrag für einen geplanten Börsengang (IPO) eingereicht haben. Diesen ganz besonderen Meilenstein hätten wir ohne euch niemals erreicht. Daher haben wir vor, 5 % der Aktien, die wir im Rahmen des Börsengangs zum Verkauf anbieten wollen, für berechtigte Dozenten zu reservieren, die sie dann über unser Privatplatzierungsprogramm kaufen können.

 

An diesem Programm können Udemy-Dozenten teilnehmen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens 10 eingeschriebene Teilnehmer
  • Makelloser Stand beim Trust-&-Safety-Team von Udemy (keine Rechts- oder Richtlinienverstöße)
  • Aktives Steuerformular hinterlegt
  • Wohnsitz in einem Land, in dem die Teilnahme an einem solchen Programm erlaubt ist

 

In einigen Ländern ist die Anzahl der Personen, die wir zu einem solchen Programm einladen dürfen, beschränkt. In diesen Ländern werden sich die Einladungen nach den bisher bei Udemy erzielten Gesamteinnahmen der Dozenten richten.

 

Wenn du teilnahmeberechtigt bist, wirst du demnächst eine E-Mail mit weiteren Infos zu diesem Programm erhalten. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Du bist nicht verpflichtet, an diesem Programm teilzunehmen, um weiter als Udemy-Dozent tätig zu sein. Ihr könnt unter euch gern über eine mögliche Teilnahme diskutieren. Uns als Unternehmen sind Äußerungen dazu untersagt, deshalb dürfen wir in der offiziellen Dozenten-Community auch keine Diskussionen über den Börsengang zulassen. Wir müssen die Kommentarfunktion für diesen Post leider deaktivieren und Posts, die sich auf den Börsengang beziehen, weiterhin archivieren.

 

Ausführliche Infos zum Aktien-Privatplatzierungsprogramm und zu den Kriterien für die Teilnahmeberechtigung findest du im Teaching Center.

 

Ganz egal, ob du teilnahmeberechtigt bist oder nicht und ob du zehn oder zehntausend Lerner unterrichtest, wir sind dir sehr dankbar dafür, dass du hier bei uns dein Wissen an Menschen in der ganzen Welt weitergibst.

 

Weiterhin viel Spaß beim Unterrichten!
Chrystie & das Dozenten-Team von Udemy

 

Gemäß Rule 134(b)(1) und 134(d) des Securities Act von 1933 in ihrer jeweiligen Fassung gilt Folgendes:

 

Ein Zulassungsantrag für diese Wertpapiere wurde bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (United States Securities and Exchange Commission) eingereicht, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Der Verkauf dieser Wertpapiere bzw. die Annahme von Kaufangeboten ist erst zulässig, nachdem der Zulassungsantrag in Kraft getreten ist. Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Annahme eines Kaufangebots dar. Außerdem dürfen diese Wertpapiere nicht in einem Staat verkauft werden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Zulassung oder Berechtigung laut der Wertpapiergesetze dieses Staats unrechtmäßig wäre.

 

Kein Angebot zum Kauf der Wertpapiere darf angenommen werden und kein Anteil des Kaufpreises darf empfangen werden, bevor der Zulassungsantrag in Kraft tritt. Derartige Angebote können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Mitteilung über ihre Annahme, die nach dem Datum des Inkrafttretens erfolgt, zurückgezogen oder widerrufen werden, ohne dass eine Verpflichtung oder Schuld entsteht. Eine Interessenbekundung in Reaktion auf diese Mitteilung führt zu keiner Form von Verpflichtung oder Schuld.