Copyright in unterschiedlichen Ausführungen

Hallo,

ich würde gerne bezüglich des Copyrights gesondert anfragen (hatte da schon einen Zwischenfall wegen eines Bildes).

Grundsätzlich sehe ich es so, alles was nicht von mir ist, darf ich es nicht unbedingt uneingeschränkt in meinem kostenpflichtigen Kurs verwenden. In der Lehre ist das ein wenig anders geregelt, da darf ich bestimmte Dinge (Bilder und Texte) eher verwenden.

Wenn ich einen eLearningkurs anbiete, ist das vermutlich als eine kommerzielle Variante zu betrachten und die CCs mit freier aber nicht-kommerzieller Nutzung greifen nicht. Mein Kurs ist fertig und vermutlich kann ich alles nochmals einsprechen, da wenn zur freien Nutzung und somit nicht zur kommerziellen Nutzung freigegeben, eine Verletzung vorliegt.

Viele Worte - nochmals die Fragen

Darf ich beispielsweise ein Logo einer Firma einfügen, wenn ich über allgemeine und positive Dinge dieser Firma berichte?

Darf ich den Firmennamen erwähnen?

Darf ich einen Ausschnitt (eine Tabelle, die ich erkläre) von einem Dokument einfügen, wenn ich es im frei im Internet gefunden habe? Quelle wird genannt.

Wie sicher stuft Ihr Pexcels und Plattformen wie FreePik ein?

Herzlichen Dank für die Hilfe,

lg

Alex

Kommentare

  • MarinaT
    MarinaT Beiträge: 2,053 Udemy rank

    Hallo @AlexanderRi762
    ,

    herzlich willkommen in der Community . Schön, dass du da bist!

    Ich tagge mal unsere beiden erfahrenen Dozenten @Peter-Klausmann
    und @SebiGloeckner
    , in der Hoffnung, dass sie Erfahrungen aus der Praxis teilen.

    Ansonsten empfehle ich dir, dich direkt mit unserem Policy Team unter policy@udemy.com oder einem Fachanwalt in Verbindung zu setzen.

    Bei weiteren Fragen sind wir gerne für dich da.

    Ich wünsche dir einen schönen Abend!

    Viele Grüße

    Marina

  • Hallo Alex,

    ich bin zwar kein Jurist ... würde aber folgendes Vorgehen empfehlen, das ich selbst auch so praktiziere:

    - Generelle Angabe von Quellen. Wenn ich das Wissen anderer Menschen verwende, z.B. Blogartikel oder Auszüge / Zitate aus Büchern, gebe ich den Autor und die Quelle explizit auf der Folie an, oft durch einen kleingedruckten (aber gut lesbarer) Literaturhinweis oder auch in Fettdruck direkt neben dem Inhalt.

    - Dasselbe mache ich mit allen Bildern, die ich nicht selbst erstellt habe. Auch bei Bildern aus kostenfreien Plattformen wie Pixabay, FreePix o.ä. gebe ich an, dass die Bilder von dort stammen (meist mir einem kleinen Text wie "Quelle: Pixabay.com") unten rechts im Bild.

    - Ich verwende generell nur Bilder, die frei von Urheberrechten sind. Du musst als Kursautor auch garantieren, dass dein Material frei von Rechten Dritter ist. Schlimmstenfalls musst du mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, auch wenn das nicht gerade oft vorzukommen scheint und das Risiko eher gering ist.

    - Firmenlogos könnten prinzipiell auch ein Problem darstellen, sofern du keine explizite Genehmigung der Firma hast. Vermutlich wird sich die Firma nicht beklagen, wenn du nur Gutes berichtest, aber juristisch ist es dasselbe wie beim Bildmaterial.

    - Bei einer Tabelle würde ich diese Tabelle im eigenen Design nachbauen und dann die Quelle zitieren.

    - Generell spielt es keine Rolle, ob der Kurs kostenpflichtig ist oder nicht. Als Autor stehst du immer in der Verantwortung, auch wenn du damit kein Geld verdienst. In der Lehre gilt eigentlich dasselbe, nur dass eine Vorlesung nicht autmatisch zwingend als Veröffentlichung eingestuft wird und du damit etwas mehr Freiraum hast (sofern das Vorlesungsskript nicht veröffentlicht wird).

    Ich hoffe, du kannst damit was anfangen, sonst gerne nochmals nachhaken :=)

    Herzliche Grüße

    Peter

  • SebiGloeckner
    SebiGloeckner Beiträge: 115 storyteller rank

    Hallo Alex,

    was hattest du denn für einen Zwischenfall wegen eines Bildes?

    Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich kann dir einige allgemeine Richtlinien und Ideen zum Urheberrecht in Bezug auf Onlinekurse geben. Wenn es um urheberrechtlich geschützte Materialien geht, ist die sicherste Vorgehensweise immer, die Erlaubnis des Urhebers einzuholen oder ausschließlich Materialien zu verwenden, die speziell zur kommerziellen Nutzung freigegeben wurden.

    1. Logo einer Firma: Das Einbinden eines Firmenlogos kann problematisch sein, da Logos häufig markenrechtlich geschützt sind. Selbst wenn du positiv über die Firma sprichst, wäre es am besten, eine schriftliche Genehmigung zu erhalten. Anderseits gibt es aber auch oft Logos „für die Presse“ bzw. ähnliche Dinge zum freien Download. Das deutet darauf hin, dass die Firma kein Problem damit hat.

    2. Firmennamen erwähnen: Das Erwähnen eines Firmennamens fällt normalerweise unter den fairen Gebrauch, insbesondere wenn es in einem informativen oder kritischen Kontext geschieht. Allerdings sollte man darauf achten, keine falschen Angaben zu machen oder das Unternehmen in einer Weise darzustellen, die als diffamierend angesehen werden könnte.

    3. Ausschnitt aus einem Dokument: Das Einbinden eines Ausschnitts (wie einer Tabelle) aus einem fremden Dokument kann urheberrechtlich problematisch sein. Es wäre ratsam, auch hier die Genehmigung des Urhebers einzuholen. Das bloße Auffinden im Internet macht ein Dokument nicht automatisch "frei nutzbar", selbst wenn die Quelle genannt wird.

    4. Pexels, FreePik und ähnliche Plattformen: Diese Plattformen bieten oft lizenzfreie Bilder an, aber es ist wichtig, die Lizenzbedingungen sorgfältig zu lesen. Manche erlauben kommerzielle Nutzung, andere nicht. Außerdem kann die Qualität der rechtlichen Überprüfung variieren, sodass das Risiko einer unbeabsichtigten Urheberrechtsverletzung besteht.


    Viele Grüße!
    Sebastian

  • Hallo,

    herzlichen Dank für die rasche Rückmeldung.

    Bezüglich Bildrechtsverletzung - ich habe in meinem Blog aufgrund von einer gesundheitsrelevanten Entscheidung auf einen Star referenziert und das Bild von einer anderen Homepage eingefügt - die Quelle aber ordentlich genannt. Etwa ein Jahr später kam ein Brief einer bekannten Abmahn-Anwaltskanzlei aus Deutschland. Eine enorme Forderung aufgrund der Bildrechtsverletzung. Laut verschiedenen Anwälten kann man nicht dagegen wehren. Grundsätzlich war es auch meine Schuld - Bild verwendet, referenzieren kann man bei wissenschaftlichen Texten - nicht bei Bildern. Wie auch immer - es gab es ordentliche Strafe. Mit und ohne eigenen Anwalt war es gleich teuer.

    Logo: diese habe ich entfernt - alles nochmals aufgenommen.

    Firmennamen habe ich lassen - es wird durchwegs positiv interpretiert. Ich habe aber gesehen, dass ich ein Bild von einem Folder noch verwendet habe. Der Folder wäre aber überall verfügbar. Trotzdem ein Problem?

    FreePik: ein paar davon verwende ich noch - habe aber versucht, diese zu vermeiden. Danke für den Tipp, schaue mir die Details dazu nochmals an.

    Auf einer Seite habe ich von ResearchGate ein Diagramm aus dem Jahr 2010. Grundsätzlich wäre das vermutlich auch nicht erlaubt. Die Rechte vom Professor zu bekommen, wäre vermutlich viel Aufwand bzw. würde der lächeln, wenn ich nach dem Bildrecht von 2010 frage.

    Abschließend meine Frage - wie soll ich vernünftige wissenschaftliche Inhalte präsentieren, wenn ich nichts verwenden darf. Kann ja nicht jede Grafik nachzeichnen bzw. jeden kontaktieren.

    Wie oben aber geschrieben - nachzeichnen schützt vor Strafe.

    Danke nochmals für die Antworten.

    lg

    Alex

  • rene-buhling
    rene-buhling Beiträge: 200 specialist rank

    Wie oben aber geschrieben - nachzeichnen schützt vor Strafe.

    ... nicht. Im Gegenteil, das ist ja noch schlimmer, weil es Diebstahl geistigen Eigentums ist und der Versuch der Verschleierung noch als Beleg gewertet werden könnte, dass Du Dir dessen vollkommen bewusst bist.

    Ich sehe kein Problem, beim Rechteinhaber nachzufragen, auch wenn die Publikation alt ist. Jeder seriöse Wissenschaftler sollte damit kein Problem haben und sich im Gegenteil über die ordentliche Anfrage freuen.

    Viele Grüße,

    René