Hallo Alex, ich bin zwar kein Jurist ... würde aber folgendes Vorgehen empfehlen, das ich selbst auch so praktiziere: - Generelle Angabe von Quellen. Wenn ich das Wissen anderer Menschen verwende, z.B. Blogartikel oder Auszüge / Zitate aus Büchern, gebe ich den Autor und die Quelle explizit auf der Folie an, oft durch einen kleingedruckten (aber gut lesbarer) Literaturhinweis oder auch in Fettdruck direkt neben dem Inhalt. - Dasselbe mache ich mit allen Bildern, die ich nicht selbst erstellt habe. Auch bei Bildern aus kostenfreien Plattformen wie Pixabay, FreePix o.ä. gebe ich an, dass die Bilder von dort stammen (meist mir einem kleinen Text wie "Quelle: Pixabay.com") unten rechts im Bild. - Ich verwende generell nur Bilder, die frei von Urheberrechten sind. Du musst als Kursautor auch garantieren, dass dein Material frei von Rechten Dritter ist. Schlimmstenfalls musst du mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, auch wenn das nicht gerade oft vorzukommen scheint und das Risiko eher gering ist. - Firmenlogos könnten prinzipiell auch ein Problem darstellen, sofern du keine explizite Genehmigung der Firma hast. Vermutlich wird sich die Firma nicht beklagen, wenn du nur Gutes berichtest, aber juristisch ist es dasselbe wie beim Bildmaterial. - Bei einer Tabelle würde ich diese Tabelle im eigenen Design nachbauen und dann die Quelle zitieren. - Generell spielt es keine Rolle, ob der Kurs kostenpflichtig ist oder nicht. Als Autor stehst du immer in der Verantwortung, auch wenn du damit kein Geld verdienst. In der Lehre gilt eigentlich dasselbe, nur dass eine Vorlesung nicht autmatisch zwingend als Veröffentlichung eingestuft wird und du damit etwas mehr Freiraum hast (sofern das Vorlesungsskript nicht veröffentlicht wird). Ich hoffe, du kannst damit was anfangen, sonst gerne nochmals nachhaken :=) Herzliche Grüße Peter
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